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SATZUNG
des Haus & Grund
Westsachsen e.V. – Haus-, Wohnungs- und
Grundeigentümervereins
Westsachsen
§ 1 Name, Sitz, Zweck und
Geschäftsjahr
Der
Verein führt den Namen
Haus & Grund Westsachsen e.V. – Haus-,
Wohnungs- und Grundeigentümerverein Westsachsen
und
hat seinen Sitz in Zwickau. Er bezweckt, die allgemeinen Interessen des Haus-,
Wohnungs- und Grundeigentums in Westsachsen und im besonderen die seiner
Mitglieder zu vertreten, zu wahren und zu fördern.
Er
ist ein sich selbst verwaltender Zusammenschluss von natürlichen und
juristischen Personen sowie von Personenvereinigungen zur Wahrnehmung und
Erreichung des Vereinszwecks.
Das
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§
2 Aufgaben des Vereins
Die
Aufgaben des Vereins sind insbesondere:
1.
Gesprächspartner
gegenüber gesetzgebenden Körperschaften, Staats- und Gemeindebehörden,
sonstigen Institutionen und Vereinigungen zu sein;
2.
die Beratung
und Vertretung seiner Mitglieder in allen den Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer
betreffenden Angelegenheiten;
3.
die
Abhaltung von Vorträgen und sonstigen Informationsveranstaltungen über
wichtige, den Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer betreffende Vorgänge in der
Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung;
4.
Öffentlichkeitsarbeit
und Werbung.
§ 3 Mitgliedschaft
1.
Mitglied
kann jede natürliche und juristische Person werden, die Eigentum/Miteigentum an
einem Haus, einer Wohnung oder an einem Grundstück oder sonstigen dinglichen
Rechten bezogen auf das in der Satzung bezeichnete Gebiet hat oder erwerben wird
und die Satzung anerkennt. Ehrenmitgliedschaften sind möglich.
2.
Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und nicht
vererblich.
3.
Die
Aufnahme in den Verein erfolgt durch schriftlichen Antrag, dieser ist in den Geschäftsstellen abzugeben und wird durch den
Vorstand schriftlich mit Zusendung des Mitgliedsausweises bestätigt.
4.
Die Mitgliedschaft endet
a)
durch
Kündigung. Dies ist nur zum Ende des Kalenderjahres zulässig
und dem Vorstand bis zum 30.
Juni des Kalenderjahres schriftlich zu erklären. Jedoch
kann die Mitgliedschaft frühestens nach 12 Monaten Mitgliedschaft im Verein
durch Kündigung beendet werden.
b)
durch Tod.
c)
durch
Ausschluss. Über diesen entscheidet der Vorstand bei Vorliegen grober Verstöße
gegen die Satzung und die Ziele der Vereinigung. Gegen die Entscheidung ist die
Anrufung der Mitgliederversammlung zulässig.
d)
durch
Streichung, bei Wegfall der zur Mitgliedschaft führenden Voraussetzungen.
5.
Die
Mitglieder sind berechtigt:
a)
Rat und
Auskunft in allen, die Grundstücks- und Wohnungswirtschaft betreffenden Fragen
einzuholen;
b)
Verbandsmitteilungen
zu erhalten;
c)
an allen
Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und sich zu allen Fragen zu äußern;
d)
an allen
Wahlveranstaltungen des Vereins teilzunehmen, zu wählen und selbst gewählt zu werden.
6.
Die
Mitglieder sind verpflichtet:
a)
die Satzung
anzuerkennen und danach zu handeln;
b)
die Beschlüsse
des Vereins zu akzeptieren und sie mit durchzusetzen;
c)
den
festgelegten jährlichen Mitgliederbeitrag zu zahlen, der zu Beginn der
Mitgliedschaft bzw. jeweils zum 15. Januar des nachfolgenden Jahres zu
entrichten ist.
d)
Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht
befreit.
§ 4 Organisation des Vereins
1)
Der
Verein ist demokratisch organisiert.
2)
Alle Organe
werden mit Stimmenmehrheit gewählt, soweit nachfolgend kein anderes Stimmenverhältnis
erforderlich ist. Jedes Mitglied kann sich für jede Funktion zur Wahl stellen.
3)
Das höchste
Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung.
a)
Die
Mitgliederversammlung findet jährlich mindestens einmal auf Einladung durch den
Vorstand statt.
b)
Die
Einberufung der Mitgliederversammlung und deren Tagesordnung ist den Mitgliedern
14 Tage durch Zeitungsveröffentlichung
in der Freien Presse vorher zur Kenntnis zu geben.
c)
Sie ist
einzuberufen, wenn es die Interessen des Vereins erfordern, unabhängig von den
in der Satzung bestimmten Fällen, wenn mindestens 1/3
der Mitglieder es schriftlich verlangt.
Die Aufgaben der
Mitgliederversammlung sind:
a)
Die
Entgegennahme und Bestätigung des Jahresabschlußberichtes des Vorstandes und
der Rechnungsprüfer;
b)
Bestätigung
des Jahresarbeitsplanes des Vorstandes sowie des Finanzplanes;
c)
Entlastung
des Vorstandes;
d)
Satzungsänderungen.
Die
Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung erfordert eine Mehrheit der
erschienenen Mitglieder. Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält,
ist eine Mehrheit von 2/3 der anwesenden
Mitglieder erforderlich.
Ein
Mitglied ist nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlussfassung einen Vertrag oder
ein anderes Rechtsgeschäft zwischen dem Mitglied und dem Verein betrifft.
4
) Vereinsbeirat
Der
Vereinsbeirat setzt sich zusammen:
a)
aus den
Vorsitzenden der Ortsgruppen,
b)
aus den von
diesen hierfür gewählten Vertretern,
c)
aus den vom
Beirat hinzuzuwählenden Mitgliedern.
Letzterer
hat das Recht, sich im Umfange von weiteren 9 Mitgliedern zu ergänzen.
Ortsgruppen mit mehr als 100 Mitgliedern haben das Recht, außer dem
Ortsvorsitzenden ein weiteres Mitglied in den Beirat zu entsenden.
Dem
Vereinsbeirat obliegen folgende Aufgaben:
a)
Wahl des
Vorstandes;
b)
Festsetzung
des Mitgliedsbeitrages;
c)
Wahl der
Rechnungsprüfer;
d)
Beratung und
Beschlussfassung über alle wichtigen Angelegenheiten des Vereins;
e)
Wahl der
Ehrenmitglieder.
Vorsitzender
des Beirates ist der Vorsitzende des Vorstandes. Er beräumt die Beiratssitzungen
nach Bedarf an, in der Regel zweimal im Jahr. Eine Beiratssitzung ist ferner
einzuberufen, wenn dies mit wenigstens 1/
5 der Beiratsmitglieder beantragt wird. Mindestens 3 Tage vor Einberufung jeder
Hauptversammlung soll eine Beiratssitzung stattfinden. Die Einladungen erfolgen
schriftlich unter Angabe der Tagesordnung.
Beschlussfähigkeit
des Vereinsbeirates liegt vor bei Anwesenheit von mindestens 1/3
der Mitglieder. Abstimmung erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Ist die Sitzung des
Vereinsbeirates beschlussunfähig, so ist eine die gleichen Beratungsgegenstände
aufweisende zweite Sitzung des Vereinsbeirates nach ordnungsgemäßer Einladung
auf alle Fälle beschlussfähig.
5
) Vorstand
Der
Verein hat einen Vorstand.
Er
besteht aus mindestens drei Mitgliedern, einem Vorsitzenden und einem
Stellvertreter, einem Schatzmeister sowie weiteren Mitgliedern, höchstens
sieben Mitgliedern. Er wird durch den Beirat gewählt für den Zeitraum von fünf
Jahren.
a)
Vorstand im
Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende und sein Stellvertreter. Beide sind
einzelvertretungsberechtigt.
Darüber
hinaus kann der Vorstand einen bevollmächtigten Vertreter berufen, der nicht
selbst dem Verein angehören muss.
Für die
Beschlussfassung des Vorstandes ist eine Mehrheit der erschienenen
Vorstandsmitglieder erforderlich. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr
als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist.
c)
Die Aufgabe
des Vorstandes ist es, die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des
Beirates auszuführen. Er entscheidet über die Gründung und Auflösung von
Ortsgruppen.
Der
Vorstand kann aus Vereinsmitgliedern Kommissionen zu verschiedenen Sachgebieten
bilden, die als Arbeitsgremien tätig werden.
§ 5 Verfahrensregeln
1.
Die Wahlen
erfolgen durch schriftliche Abstimmung in der Mitgliederversammlung. Die
Mitgliederversammlung kann statt dessen offene Abstimmung beschließen.
2.
Für die
Wahl und die Bestätigung ist eine einfache Stimmenmehrheit erforderlich.
§ 6 Haftung
1.
Der Verein
haftet mit seinem Vermögen.
2.
Die
Mitglieder haften nicht mit ihrem persönlichen Eigentum für Ansprüche gegen
den Verein.
3.
Mitglieder
des Vorstandes oder andere Bevollmächtigte, die ihre Befugnisse überschreiten,
sind dem Verein für einen dadurch entstandenen Schaden verantwortlich.
§ 7 Auflösung des Vereins
1.
Der Verein
kann sich durch den Beschluss der Mitgliederversammlung auflösen. Für den
Beschluss ist eine Mehrheit von 3/4
der Mitglieder erforderlich.
2.
Der Beschluss
über die Auflösung ist dem zuständigen Vereinsregister gegenüber schriftlich
anzuzeigen.
3.
Für die
Abwicklung der Auflösung, Behandlung bestehender Verpflichtungen des Vereins,
der Behandlung des Vermögens und für das Verlieren der Rechtsfähigkeit gelten
die jeweils maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen.
4.
Wird der
Verein aufgelöst, ist der Vorstand verpflichtet, die Beendigung der Abwicklung
der Auflösung dem zuständigen Vereinsregister mitzuteilen und die Urkunde über
die Registrierung zurückzugeben.
Der
Verein ist am 7. 9. 1990 unter Nr. 210 in das Vereinsregister des zuständigen
Kreisgerichtes Zwickau eingetragen worden.
§ 8 Satzungsänderung
Das am 7. 9. 1990 unter Nr. 210 in das Vereinsregister
eingetragene Statut ist auf der dafür zuständigen Mitgliederversammlung des
Vereins am 27. 3. 1993 neu gefasst worden.
HAUS & GRUND Westsachsen e. V.
Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein
Westsachsen
Reichenbacher Str. 23 . 08056
Zwickau . Telefon 0375 / 29 18 40 / 41 . Fax 0375 / 21 22 34
Dienstleistungsangebot
des Vereines
Unseren Mitgliedern bieten wir eine Vielzahl von
Dienstleistungen an. Diese Dienstleistungen sind leider nicht im
Mitgliedsbeitrag enthalten. Es gibt eine Gebührenordnung, in der sind die
Preise aufgeschlüsselt.
Allgemeine
Beratungen – kostenlos
Betriebskostenabrechnungen
(Preis pro
Wohneinheit 13,00 Euro + gesetzl. MwSt.)
Aufsetzen von
Schriftstücken (pro Schreiben
11,00–21,00 Euro)
Abschluss von Mietverträgen
(pro Mietvertrag in 2-facher Ausfertigung 18,00 Euro + gesetzl. MwSt.)
Verkauf von Formularen, Vordrucken, Mietverträgen usw.
Beratung von Finanzierungsverträgen (kostenlos)
Vermitteln
von Krediten sowie Erstellen von Zins- und Tilgungsplänen
(richtet sich nach Aufwand)
Gespräche mit Mietern ( Schlichtungsstelle)
Wohnungsabnahmen
und Wohnungsübergaben
Ankündigung
von Modernisierungsmaßnahmen
(Preis pro Wohneinheit 13,00 Euro + gesetzl. MwSt.)
Mieterhöhungsschreiben
nach Modernisierung
(Preis
pro Wohneinheit 13,00 Euro + gesetzl. MwSt.)
Beratungen zu gewerblichen Vermietungen
(kostenlos)
Hilfe bei Vermietungen Haus & Grund Westsachsen e. V.
(Vermietung
, Verkauf) E
– Mail: info@hug-westsachsen.de
Internet Adresse: www.hug-westsachsen.de
Abschluss von Gebäude-, Haft- und Rechtsschutzversicherungen
(kostenlos)
und vieles mehr...

HAUS & GRUND Westsachsen e. V.
Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein
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Öffnungszeiten
der Außenstellen des
Haus
& Grund Westsachsen e.V.
Hauptgeschäftsstelle
Zwickau
Reichenbacher
Str. 23
08056
Zwickau
Tel:.
0375 / 29 18 40 oder 29 18 41
Fax:
0375 / 21 34 22
Dienstag
9.00 – 12.00 und 14.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
9.00 – 12.00 und 14.00 – 16.00 Uhr
(weitere Termine nach Voranmeldung möglich)
Internet Adressen von Haus & Grund Westsachsen
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