HAUS & GRUND Westsachsen e. V.

Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Westsachsen

 Reichenbacher Str. 23  . 08056 Zwickau . Telefon 0375 / 29 18 40 / 41 . Fax 0375 / 21 22 34  

                               SATZUNG

 

des Haus  &  Grund Westsachsen e.V. – Haus-, Wohnungs- und

Grundeigentümervereins Westsachsen

         §  1 Name, Sitz, Zweck und Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen

Haus & Grund Westsachsen e.V. – Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Westsachsen

und hat seinen Sitz in Zwickau. Er bezweckt, die allgemeinen Interessen des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums in Westsachsen und im besonderen die seiner Mitglieder zu vertreten, zu wahren und zu fördern.

Er ist ein sich selbst verwaltender Zusammenschluss  von natürlichen und juristischen Personen sowie von Personenvereinigungen zur Wahrnehmung und Erreichung des Vereinszwecks.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 §  2 Aufgaben des Vereins

Die Aufgaben des Vereins sind insbesondere:

 

1.       Gesprächspartner gegenüber gesetzgebenden Körperschaften, Staats- und Gemeindebehörden, sonstigen Institutionen und Vereinigungen zu sein;

2.       die Beratung und Vertretung seiner Mitglieder in allen den Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer betreffenden Angelegenheiten;

3.       die Abhaltung von Vorträgen und sonstigen Informationsveranstaltungen über wichtige, den Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer betreffende Vorgänge in der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung;

4.       Öffentlichkeitsarbeit und Werbung.

§  3 Mitgliedschaft

1.       Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die Eigentum/Miteigentum an einem Haus, einer Wohnung oder an einem Grundstück oder sonstigen dinglichen Rechten bezogen auf das in der Satzung bezeichnete Gebiet hat oder erwerben wird und die Satzung anerkennt. Ehrenmitgliedschaften sind möglich.

2.       Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und nicht vererblich.

 

3.       Die Aufnahme in den Verein erfolgt durch schriftlichen Antrag, dieser ist in den Geschäftsstellen abzugeben und wird durch den Vorstand schriftlich mit Zusendung des Mitgliedsausweises bestätigt.            

4.      Die Mitgliedschaft endet

a)         durch Kündigung. Dies ist nur zum Ende des Kalenderjahres zulässig  und dem Vorstand bis zum  30. Juni des Kalenderjahres schriftlich zu erklären. Jedoch kann die Mitgliedschaft frühestens nach 12 Monaten Mitgliedschaft im Verein durch Kündigung beendet werden.

b)         durch Tod.

c)         durch Ausschluss. Über diesen entscheidet der Vorstand bei Vorliegen grober Verstöße gegen die Satzung und die Ziele der Vereinigung. Gegen die Entscheidung ist die Anrufung der Mitgliederversammlung zulässig.

d)         durch Streichung, bei Wegfall der zur Mitgliedschaft führenden Voraussetzungen.

5.         Die Mitglieder sind berechtigt:

a)         Rat und Auskunft in allen, die Grundstücks- und Wohnungswirtschaft betreffenden Fragen einzuholen;

b)         Verbandsmitteilungen zu erhalten;

c)         an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und sich zu allen Fragen zu  äußern;

d)         an allen Wahlveranstaltungen des Vereins teilzunehmen, zu  wählen und selbst gewählt zu werden.

6.         Die Mitglieder sind verpflichtet:

a)         die Satzung anzuerkennen und danach zu handeln;

b)         die Beschlüsse des Vereins zu akzeptieren und sie mit durchzusetzen;

c)         den festgelegten jährlichen Mitgliederbeitrag zu zahlen, der zu Beginn der Mitgliedschaft bzw. jeweils zum 15. Januar des nachfolgenden Jahres zu entrichten ist.

d)         Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

§  4 Organisation des Vereins 

1)         Der Verein ist demokratisch organisiert.

2)         Alle Organe werden mit Stimmenmehrheit gewählt, soweit nachfolgend kein anderes Stimmenverhältnis erforderlich ist. Jedes Mitglied kann sich für jede Funktion zur Wahl stellen.

3)         Das höchste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. 

a)         Die Mitgliederversammlung findet jährlich mindestens einmal auf Einladung durch den Vorstand statt.

b)         Die Einberufung der Mitgliederversammlung und deren Tagesordnung ist den Mitgliedern 14 Tage durch Zeitungsveröffentlichung in der Freien Presse vorher zur Kenntnis zu geben. 

c)         Sie ist einzuberufen, wenn es die Interessen des Vereins erfordern, unabhängig von den in der Satzung bestimmten Fällen, wenn mindestens 1/3  der Mitglieder es schriftlich verlangt.

Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:

a)         Die Entgegennahme und Bestätigung des Jahresabschlußberichtes des Vorstandes und der Rechnungsprüfer;

b)         Bestätigung des Jahresarbeitsplanes des Vorstandes sowie des Finanzplanes;

c)         Entlastung des Vorstandes;

d)         Satzungsänderungen.  

 

Die Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung erfordert eine Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder erforderlich.

 Ein Mitglied ist nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlussfassung einen Vertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft zwischen dem Mitglied und dem Verein betrifft.

  4 ) Vereinsbeirat

Der Vereinsbeirat setzt sich zusammen:

a)       aus den Vorsitzenden der Ortsgruppen,

b)       aus den von diesen hierfür gewählten Vertretern,

c)       aus den vom Beirat hinzuzuwählenden Mitgliedern.

Letzterer hat das Recht, sich im Umfange von weiteren 9 Mitgliedern zu ergänzen. Ortsgruppen mit mehr als 100 Mitgliedern haben das Recht, außer dem Ortsvorsitzenden ein weiteres Mitglied in den Beirat zu entsenden.

Dem Vereinsbeirat obliegen folgende Aufgaben:

a)       Wahl des Vorstandes;

b)       Festsetzung des Mitgliedsbeitrages;

c)       Wahl der Rechnungsprüfer;

d)       Beratung und Beschlussfassung über alle wichtigen Angelegenheiten des Vereins;

e)       Wahl der Ehrenmitglieder.

Vorsitzender des Beirates ist der Vorsitzende des Vorstandes. Er beräumt die Beiratssitzungen nach Bedarf an, in der Regel zweimal im Jahr. Eine Beiratssitzung ist ferner einzuberufen, wenn dies mit wenigstens  1/ 5 der Beiratsmitglieder beantragt wird. Mindestens 3 Tage vor Einberufung jeder Hauptversammlung soll eine Beiratssitzung stattfinden. Die Einladungen erfolgen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung.

Beschlussfähigkeit des Vereinsbeirates liegt vor bei Anwesenheit von mindestens  1/3  der Mitglieder. Abstimmung erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Ist die Sitzung des Vereinsbeirates beschlussunfähig, so ist eine die gleichen Beratungsgegenstände aufweisende zweite Sitzung des Vereinsbeirates nach ordnungsgemäßer Einladung auf alle Fälle beschlussfähig.

5 ) Vorstand

Der Verein hat einen Vorstand.

Er besteht aus mindestens drei Mitgliedern, einem Vorsitzenden und einem Stellvertreter, einem Schatzmeister sowie weiteren Mitgliedern, höchstens sieben Mitgliedern. Er wird durch den Beirat gewählt für den Zeitraum von fünf Jahren.

a)       Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende und sein Stellvertreter. Beide sind einzelvertretungsberechtigt.

Darüber hinaus kann der Vorstand einen bevollmächtigten Vertreter berufen, der nicht selbst dem Verein angehören muss.

Für die Beschlussfassung des Vorstandes ist eine Mehrheit der erschienenen Vorstandsmitglieder erforderlich. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist.

c)       Die Aufgabe des Vorstandes ist es, die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Beirates auszuführen. Er entscheidet über die Gründung und Auflösung von Ortsgruppen.

Der Vorstand kann aus Vereinsmitgliedern Kommissionen zu verschiedenen Sachgebieten bilden, die als Arbeitsgremien tätig werden.

§  5 Verfahrensregeln

1.       Die Wahlen erfolgen durch schriftliche Abstimmung in der Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung kann statt dessen offene Abstimmung beschließen.

2.       Für die Wahl und die Bestätigung ist eine einfache Stimmenmehrheit erforderlich.

§  6  Haftung

1.       Der Verein haftet mit seinem Vermögen.

2.       Die Mitglieder haften nicht mit ihrem persönlichen Eigentum für Ansprüche gegen den Verein.

3.       Mitglieder des Vorstandes oder andere Bevollmächtigte, die ihre Befugnisse überschreiten, sind dem Verein für einen dadurch entstandenen Schaden verantwortlich.

§  7 Auflösung des Vereins

1.       Der Verein kann sich durch den Beschluss der Mitgliederversammlung auflösen. Für den Beschluss ist eine Mehrheit von  3/4 der Mitglieder erforderlich.

2.       Der Beschluss über die Auflösung ist dem zuständigen Vereinsregister gegenüber schriftlich anzuzeigen.

3.       Für die Abwicklung der Auflösung, Behandlung bestehender Verpflichtungen des Vereins, der Behandlung des Vermögens und für das Verlieren der Rechtsfähigkeit gelten die jeweils maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen.

4.       Wird der Verein aufgelöst, ist der Vorstand verpflichtet, die Beendigung der Abwicklung der Auflösung dem zuständigen Vereinsregister mitzuteilen und die Urkunde über die Registrierung zurückzugeben.

Der Verein ist am 7. 9. 1990 unter Nr. 210 in das Vereinsregister des zuständigen Kreisgerichtes Zwickau eingetragen worden.

 §  8 Satzungsänderung

Das am 7. 9. 1990 unter Nr. 210 in das Vereinsregister eingetragene Statut ist auf der dafür zuständigen Mitgliederversammlung des Vereins am 27. 3. 1993 neu gefasst worden.

 

HAUS & GRUND Westsachsen e. V.

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Dienstleistungsangebot des Vereines

Unseren Mitgliedern bieten wir eine Vielzahl von Dienstleistungen an. Diese Dienstleistungen sind leider nicht im Mitgliedsbeitrag enthalten. Es gibt eine Gebührenordnung, in der sind die Preise aufgeschlüsselt.

 

Allgemeine Beratungen – kostenlos  
Betriebskostenabrechnungen

(Preis pro Wohneinheit 13,00 Euro + gesetzl. MwSt.)

Aufsetzen von Schriftstücken  (pro Schreiben 11,00–21,00 Euro)  

Abschluss von Mietverträgen   

(pro Mietvertrag in 2-facher Ausfertigung 18,00 Euro + gesetzl. MwSt.)  

Verkauf von Formularen, Vordrucken, Mietverträgen usw. 

Beratung von Finanzierungsverträgen (kostenlos)  

Vermitteln  von Krediten sowie Erstellen von Zins- und Tilgungsplänen

(richtet sich nach Aufwand)  

Gespräche mit Mietern ( Schlichtungsstelle)   

Wohnungsabnahmen und Wohnungsübergaben

Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen

(Preis pro Wohneinheit 13,00 Euro + gesetzl. MwSt.)  

Mieterhöhungsschreiben nach Modernisierung

(Preis pro Wohneinheit 13,00 Euro + gesetzl. MwSt.)  

Beratungen zu gewerblichen Vermietungen   (kostenlos)

Hilfe bei Vermietungen Haus & Grund Westsachsen e. V.

(Vermietung , Verkauf)  E – Mail: info@hug-westsachsen.de

Internet Adresse: www.hug-westsachsen.de             

Abschluss von Gebäude-, Haft- und Rechtsschutzversicherungen

  (kostenlos)

         und vieles mehr...

HAUS & GRUND Westsachsen e. V.

Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Westsachsen

Reichenbacher Straße 23 . 08056 Zwickau . Telefon 0375 / 29 18 40 / 41 . Fax 0375 / 21 22 34  


Öffnungszeiten der Außenstellen des

Haus & Grund Westsachsen e.V.

Hauptgeschäftsstelle Zwickau  

Reichenbacher Str. 23

08056 Zwickau

Tel:.                        0375 / 29 18 40 oder 29 18 41

                Fax:                        0375 / 21 34 22

                Dienstag               9.00 – 12.00 und 14.00 – 18.00 Uhr

                Donnerstag          9.00 – 12.00 und 14.00 – 16.00 Uhr

             (weitere Termine nach Voranmeldung möglich)

 

 Internet Adressen von Haus & Grund Westsachsen e . V.

 

  www.haus-und-grund-westsachsen.de

  www.hug-westsachsen.de

   

 E – Mail Adressen von Haus & Grund Westsachsen e. V.

 

 info@haus-und-grund-westsachsen.de

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