Marodes Schloss ermöglicht Einbruch

Die Tatsache, dass eine Immobilie mit einem Schloß gesichert war, reicht alleine nicht aus, um einen Anspruch gegenüber der Versicherung zu begründen. Handelt es sich um ein völlig marodes , verrostetes Schloß, dann muss der Eigentümer den Schaden selbst tragen. Gerichte legen Wert darauf, dass der Einbrecher bei der Tat "eine dem Hindernis angemessene Kraftanstrengung" aufbringen musste. Das Landgericht Essen (Aktenzeichen 15 S 297/08) verweigerte einem Garagenbesitzer, dem 4 Autoreifen gestohlen worden waren, mit dieser Begründung den Schadenersatz. Die korrodierten Verschlussbolzen des Tores hätten es dem Dieb leicht gemacht.

 

Kein Ersatz für Kratzer im Parkett

Einbrecher gehen oft ziemlich rabiat vor, wenn sie in eine Immobilie eindringen. Ein Wohnungsbesitzer machte deswegen die Reparatur von Kratzern im Parkettboden geltend. Die Schäden seien beim Aufstemmen der Türe entstanden. Ein vom Amtsgericht Hannover (Aktenzeichen 502 C 3388/09) bestellter Sachverständiger konnte zwar nicht völlig ausschließen, dass es sich um Einbruchsspuren handle. Er hielt es jedoch ebenso für möglich, dass im Laufe der Zeit kleine Steinchen die Kratzer verursacht haben. Nachdem es sich um einen 7 - 8 Jahre alten Parkettboden handelte, schloss sich das Gericht der zweiten Erklärungsvariante an. Das schien den Juristen "eher plausibel".

 

Dachrinnen und Fallrohre kontrollieren

Über die Wintermonate sammelt sich oft viel Dreck und Laub in der Dachrinne. Kann der Regen nicht mehr abfließen, läuft sie über und das Wasser fliest an der Fassade entlang. Um das Durchnässen von Putz und Mauerwerk zu verhindern, sollten alle Dachrinnen gründlich gesäubert und vorhandene Lecks gleich abgedichtet werden.

Auch zugefrorene Falllrohre hindern das Wasser am Abfließen. Außerdem kann das Rohr platzen, wenn die zugefrorene Stelle nicht früh genug entdeckt wird. Dachdeckerbetriebe und Klempner helfen, den Eisklotz zu beseitigen.

 

Dramatische Veränderungen prägen den deutschen Wohnungsmarkt

Stadtumbau und Konzentration auf die Innenstadt sind die Schlagworte. Die östlichen Bundesländer sind von den Folgen schon heute massiv betroffen. Aber auch im Westen wird der Stadtumbau zum drängenden Thema.

Darum ging es jetzt bei einer Arbeitstagung, die Haus & Grund Deutschland (am 20. November) gemeinsam mit dem Landesverband Sachsen-Anhalt und dem örtlichen Haus & Grund-Verein in Magdeburg veranstaltete. Dabei waren aktive Führungskräfte von Haus & Grund aus Vereinen, Landesverbänden und dem Zentralverband, für den Nicola Müller das Treffen vorbereitet hatte.

Die große Verantwortung der Eigentümer beim Stadtumbau betonte schon Generalsekretär Andreas Stücke bei seiner Begrüßung. Sie übernehmen Verantwortung für ihre Immobilie und für ihr Umfeld. „Private Eigentümer engagieren sich bei der Belebung der Innenstädte, gestalten Nachbarschaftsprojekte, sorgen für die Nutzung und Pflege von Brachflächen und sichern mit ihren Investitionen bezahlbaren Wohnraum im Lebensraum Stadt.“

Weil die Immobilien, die das Stadtbild prägen, überwiegend in privater Hand sind, müssen die privaten Eigentümer künftig noch stärker in den Prozess des Stadtumbaus einbezogen werden, forderte Stücke. Haus & Grund als Eigentümerschutz-Gemeinschaft komme dabei die Rolle zu, Einzelinteressen zu bündeln und gegenüber Kommune, Land und Bund zu vertreten.

Thomas Ungethüm, Präsident von Haus & Grund Sachsen, betonte die Notwendigkeit, im Stadtumbau alle noch vorhandenen Ressourcen in die Aufwertung der Immobilien und damit der Innenstädte zu investieren. Städtische Strukturen, Lebensqualität und Werte seien nur zu sichern, wenn private Eigentümer handlungs- und investitionsfähig bleiben.

Quelle: Haus und Grund