Energieausweis für Wohngebäude
Pflicht ab 1.7.2008 - Schon jetzt handeln!


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Der endgültige Text der Energieeinsparverordnung (EnEV) für den Energieausweis (Energiepass) ist jetzt veröffentlicht worden. Danach haben alle Eigentümer noch bis zum 1.10.2008 die Möglichkeit, den kostengünstigen Verbrauchsausweis zu wählen. Danach gestattet der Gesetzgeber dann in vielen Fällen nur noch den finanziell aufwendigen Bedarfsausweis. Dann wird es teuer.
Wenn – dann jetzt handeln   
Haus & Grund hat deshalb sofort mit dem Kooperationspartner Minol reagiert und für die Mitglieder eine praktikable und eine attraktive Lösung gefunden. Eigentümer, die mit dem Bedarfsausweis vorerst noch abwarten möchten, aber trotzdem der gesetzlichen Aufforderung nachkommen wollen, können sich für „kleines Geld“ erst mal einen verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen lassen. Dieser
hat dann 10 Jahre Gültigkeit. Aufgrund des erwarteten Ansturms ist allerdings schnelles Handeln erforderlich.
 
Minol hat für die Mitglieder von Haus & Grund ein attraktives Angebot geschaffen um der vom Gesetzgeber geforderten Ausweispflcht zu entsprechen. Für 29,75 Euro können Haus & Grund-Mitglieder teilnehmender Vereine und Verbände den verbrauchsbasierten Energieausweis von Minol bestellen. Dieser ist zehn Jahre gültig. Ein Muss ist die sofortige Bestellung für Gebäude, die weniger als 5 Wohnungen haben und der Bau vor dem 1. November 1977 beantragt wurde. Alle nicht zwischenzeitlich modernisierten Gebäude dieses Typs haben nämlich  noch bis zum 1.10.2008 die Möglichkeit, sich den günstigen verbrauchsbasierten Energieausweis zu sichern! Danach bleibt nur noch die Möglichkeit, sich den teureren bedarfsbasierten Energieausweis erstellen zu lassen. Weil das hauptsächlich ein Problem privater Eigentümer ist, bietet Minol dieses Vorteils-Angebot für Haus & Grund Mitglieder.
 
Egal wie groß Ihre Liegenschaft ist: Wer sich den Energieausweis jetzt sichert, hat für die nächsten zehn Jahre Rechtssicherheit zu günstigen Konditionen.
Verbrauchsausweis auch bei dezentraler Warmwasserbereitung
In Fällen einer dezentralen Warmwasserbereitung (z.B. Zentralheizung im Keller, Gasdurchlauferhitzer im Bad, Elektroboiler in Küche und Gäste-WC) werden bei der verbrauchsbasierten Variante des Energieausweises lediglich die Energieverbräuche für die reine Heizung berücksichtigt.
                                                 

Quelle: Haus und Grund