Energieausweis für Wohngebäude
Pflicht ab
1.7.2008 - Schon jetzt handeln! |
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Der endgültige Text der Energieeinsparverordnung (EnEV) für den
Energieausweis (Energiepass) ist jetzt veröffentlicht worden.
Danach haben alle Eigentümer noch bis zum 1.10.2008 die Möglichkeit,
den kostengünstigen Verbrauchsausweis
zu wählen. Danach gestattet der Gesetzgeber dann in vielen Fällen
nur noch den finanziell aufwendigen Bedarfsausweis.
Dann wird es teuer. |
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Wenn
– dann jetzt handeln
Haus & Grund hat deshalb sofort mit dem Kooperationspartner
Minol reagiert und für die Mitglieder eine praktikable und eine
attraktive Lösung gefunden. Eigentümer, die mit dem
Bedarfsausweis vorerst noch abwarten möchten, aber trotzdem der
gesetzlichen Aufforderung nachkommen wollen, können sich für
„kleines Geld“ erst mal einen verbrauchsbasierten
Energieausweis erstellen lassen. Dieser
hat dann 10 Jahre Gültigkeit. Aufgrund des erwarteten Ansturms
ist allerdings schnelles Handeln erforderlich.
Minol hat für die Mitglieder von Haus & Grund ein attraktives
Angebot geschaffen um der vom Gesetzgeber geforderten
Ausweispflcht zu entsprechen. Für 29,75
Euro können Haus &
Grund-Mitglieder teilnehmender Vereine und Verbände den verbrauchsbasierten
Energieausweis von Minol bestellen. Dieser ist zehn Jahre gültig.
Ein Muss ist die sofortige Bestellung für Gebäude, die weniger
als 5 Wohnungen haben und der Bau vor dem 1. November 1977
beantragt wurde. Alle nicht zwischenzeitlich modernisierten Gebäude
dieses Typs haben nämlich noch bis zum 1.10.2008 die Möglichkeit,
sich den günstigen verbrauchsbasierten Energieausweis zu sichern!
Danach bleibt nur noch die Möglichkeit, sich den teureren
bedarfsbasierten Energieausweis erstellen zu lassen. Weil das
hauptsächlich ein Problem privater Eigentümer ist, bietet Minol
dieses Vorteils-Angebot für Haus & Grund Mitglieder.
Egal wie groß Ihre Liegenschaft ist: Wer sich den Energieausweis
jetzt sichert, hat für die nächsten zehn Jahre Rechtssicherheit
zu günstigen Konditionen. |
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Verbrauchsausweis
auch bei dezentraler Warmwasserbereitung
In Fällen einer dezentralen Warmwasserbereitung (z.B.
Zentralheizung im Keller, Gasdurchlauferhitzer im Bad,
Elektroboiler in Küche und Gäste-WC) werden bei der
verbrauchsbasierten Variante des Energieausweises lediglich die
Energieverbräuche für die reine Heizung berücksichtigt. |
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Quelle: Haus
und Grund
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